Nach dem ich in den letzten beiden Stunden über die Vorgehensweise nach einem Todesfall in der Familie recherchiert habe, möchte ich in dieser Stunde auf die Beerdigungsriten eingehen. Zu diesem Thema fand ich folgendes:
Allgemein:
Die Beisetzung von Toten und das damit verbundene Ritual hängen meistens ab von Rasse, Kultur und Religion. Darüber hinaus spielen natürlich noch hygienische Gesichtspunkte eine Rolle, die mit steigendem Zivilisationsgrad immer mehr an Bedeutung gewinnen. Die gebräuchlichsten Formen der Totenbestattung sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Seltenere Formen sind Seebestattung, Einbalsamieren oder Beisetzen in besonderen Bauten und Grüften. Das früher ausschließlich bei der Kirche liegende Friedhofs- und Bestattungsrecht obliegt seit 1900 dem Bundesgesetzbuch (Art. 133) und die Umsetzung und Ausführung liegt bei den Ländern (außer Kriegsgräber und Feuerbestattung).
Brauchtum:
Vorbereitungen und Regelungen aller mit der Totenbestattung verbundenen Fragen übernehmen gewöhnlich die Bestattungsinstitute, die sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen. Im europäischen Kulturkreis werden die Verstorbenen für drei Tage in der Leichenhalle des Friedhofs aufgebahrt. Die Schaustellung im offenen Sarg oder zu Hause wird immer seltener. Als dieses Ritual noch verbreiteter war (bes. in ländlichen Regionen), wurde von Angehörigen und Nachbarn über Nacht die sogenannte Toten- oder Leichenwache gehalten, mit gemeinsamen Gebeten und Bewirtung. Vor der Beerdigung formiert sich der Leichenzug, der den Wagen mit dem Sarg zum Friedhof bringt, meistens über einen vorher festgelegten Weg, den Totenweg, der danach gemieden wird. Auf große Beteiligung legte man schon immer großen Wert, besonders jedoch in den ländlichen Kreisen. Die Grabrede ist ungefähr seit dem 16. Jahrhundert Brauch und seit 1900 vereinzelt auch der Seelengottesdienst. Das Auflegen von Kränzen ist allgemein Sitte, ebenso die drei Schaufeln Erde oder das Weihwasser, mit dem sich Angehörige von dem Toten verabschieden und anschließend wird den nächst Betroffenen das Beileid ausgesprochen.
Erdbestattung:
Für die Friedhöfe und deren Gräber gibt es Bestimmungen: Es gibt Reihengräber und käuflich erwerbliche Wahlgrabstätten. Für Ausgestaltung ist der Friedhofsinspektor zuständig, die Gräber stellt der Friedhofsarbeiter her. Ein Grab mit mittlerer Porengröße muss 2 m lang, 1 m breit und 1,8 m tief sein. Dabei muss darauf geachtet werden, dass zwischen zwei Gräbern eine ca. 30 cm dicke Erdschicht liegt und ein ausreichender Abstand zum Grundwasser gewährleistet ist. Zudem sollte sich der Sarg langsamer zersetzen als der Leichnam. In Kies und Sand begrabene erwachsene Leichen sind nach ca. 7 Jahren bis auf Knochen zerstört. Dieser Boden gilt als am günstigsten, da Lehmboden die Verwesung bis zu zwei Jahren verzögern kann. Zu einer Verunreinigung des Grundwassers kann es bei Einhaltung dieser Dinge kaum kommen, unter anderem auch, weil Infektionserreger in der Leiche schon nach kurzer Zeit zu Grunde gehen.
Feuerbestattung:
Die Feuerbestattung ist möglicherweise die älteste Bestattungsform und trat ab ca. 3000 vor Christus auf, meist in Europa und "Nahost". Diese Bestattungsart ist eine durch die Religion gebotene Form, sie soll der Seele den Weg ins Totenreich frei machen. Am Anfang der Bronzezeit dehnte sich die Feuerbestattung nach Spanien und Portugal aus, dann auf die britischen Inseln. Nur die Ägypter hielten schließlich noch an der Mumifizierung fest.
Etwa 1000 vor Christus war die Feuerbestattung ein wesentlicher Bestandteil der griechischen Bestattungskultur und dem Brauch folgend war es später im Alten Rom Vorrecht der Großen (Cäsar, Augustus) sich einäschern zu lassen, so dass man Mitte des 5. Jhds. ein offizielles Urteil gegen das Verbrennen in der Stadt brauchte, weil es zu viele waren. Schon damals wurde die Asche in kunstvoll gefertigten Urnen beigesetzt. Karl der Große verbot die Einäscherung mit der Todesstrafe, da er sie für einen heidnischen Brauch hielt. Im 16. und 17. Jahrhundert findet sich das Streben nach einer Wiedereinführung, die durch die Aufklärung und besonders durch die französische Revolution gelingt. 1797 wurde im Rat der 500 der Antrag gestellt und 1800 offiziell zugelassen. Doch bis ins 19. Jahrhundert war die Feuerbestattung verpönt, die katholische Kirche verbot sie 1886 und doch entstanden in Mailand und Gotha (USA) erste Krematorien. Trotz der Bestimmungen folgte 1891 Heidelberg und nach und nach erließen die Bundesländer entsprechende Gesetze.
Die Feuerbestattung gewinnt immer mehr Anhänger. Heutzutage lassen sich in Deutschland jährlich bis zu 37% einäschern. Spitzenreiter weltweit ist Japan mit 99%.
Seit 1963 hat die katholische Kirche die Feuerbestattung akzeptiert, denn auch sie konnte sich nicht vor der Zweckmäßigkeit verstecken. Heute stehen in Deutschland 116 Krematorien.
Was ist eine Feuerbestattung?
Da die Beobachtung des Verbrennungsvorgangs allein schon durch die betriebsrechtlichen Bestimmungen verboten ist, umgibt die Einäscherung eine Aura des Geheimnisvollen. Noch dazu gibt es kaum Literatur zu diesem Thema.
Die Einäscherung findet in dem sogenannten Muffelofen statt. Beim Vorgang in diesem Ofen berühren die Flammen den Leichnam nicht. Der Muffel wird auf die vorgeschriebene Temperatur vorgeheizt, die ist je nach Alter und Größe der Leiche verschieden, dann wird der Leichnam samt Sarg eingeschoben. Zunächst wird der Leiche durch die Temperatur vollständig von Flüssigkeit befreit, anschließend entzündet sie sich von selbst. Die optimale Kremation setzt sich zusammen aus Dosierung der Temperatur und Zuführung des Sauerstoffs. Diese Mischung wird mittels Computersystemen gefunden. Bei der Einäscherung werden Schadstoffe, die sich eventuell im Körper befinden, neutralisiert. Eine Nachbrennung neutralisiert Gase, so dass eine moderne Einäscherung weder Rauch noch Geruch ausstößt (Vorschriften des Bundes Immissionsgesetzes). Die Einäscherung ist die bestmögliche Lösung um eine hygienische Leichenentsorgung zu garantieren und somit die Umwelt zu entlasten, denn außerdem spart sie Platz und beschleunigt lediglich den Verwesungsprozess, der mit toxikologischen Vorgängen verbunden ist und besonders in Ballungsgebieten problematisch werden kann.
Die Asche/ Urne darf
- beigesetzt werden auf kirchlichen Friedhöfen, sofern es ihre Bestimmungen erlauben, auf Gemeindefriedhöfen in Urnengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten, in Urnengemeinschaftsanlagen und dort entweder anonym oder mit Grabplatte
- verstreut werden, auf dafür eingerichteten Streuwiesen ( die einzige in Deutschland ist in Rostock)
- vom Flugzeug ins Meer (außerhalb der Drei-Meilenzone) gestreut werden
- in den Niederlanden an der Stelle begraben werden, die dem Toten am meisten am Herz lag
- in Houston (USA) mit einer Rakete ins Weltall geschossen werden, wo sie in der Atmosphäre verglüht
- im Meer versenkt werden
Seebestattung:
Der Seebestattung geht immer eine Einäscherung voraus, die Urne wird später dann im Meer versenkt, die Angehörigen erhalten auf Wunsch eine Karte, in der die Stelle eingezeichnet ist. Das Versenken der Urne im Meer darf nicht im Geltungsbereich der Drei-Meilenzone der Bundesrepublik Deutschland, also dem bundesdeutschen Küstenmeer vorgenommen werden, sondern nur in einem Gewässer, in dessen Bereich die Beschaffenheit des Bodens keine Fischerei zulässt. Diese Regelung stammt allerdings noch aus einer Zeit, in der Betonurnen verwendet wurden. Heute bestehen sie aus Materialien, die sich nach einiger Zeit auflösen und die Asche preisgeben. Diese bleibt als kleines Häufchen auf dem Meeresgrund liegen und wird von Schwebeteilchen zugedeckt, so dass dort schon ein regelrechter Friedhof entstanden ist. Jährlich werden ca. 3000 Seebestattungen vorgenommen.
Quelle:http://www.augenblicke-zwischen-leben-und-tod.de/t3716f10-Der-Umgang-mit-dem-Tod-im-Christentum.html 11:40 24.11.2009
Mein Fazit aus dieser Stunde. Ich habe neue Beerdigunsriten kennengelernt. Die Feuerbestattung kannte ich vorher nicht. Ich war sehr überrascht, dass diese Bestattungsart eine der wahrscheinlich ältesten Form der Besattung ist. Jedoch war ich andererseits erstaunt, dass die Einäscherung eine Aura des Geheimnisses ist, da die Beobachtung des Verbrennungsvorgangs allein schon durch die betriebsrechtlichen Bestimmungen verboten ist.
Dienstag, 24. November 2009
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